Prüfungen: Gas-Anlagen
Viele Hausbesitzer mit Gas-Heizung in und um Hermsdorf kennen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wartung nicht. Dabei sind wichtige Maßnahmen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Hier eine Übersicht:
Maßnahme |
Beschreibung |
Durchführung |
jährlich: Sichtkontrolle
• siehe unten (1)
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Sichtkontrolle der gesamten Gas-Installation mit Geräten, Innenleitungen und deren Verbindungen
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Anlagenbetreiber oder Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU) wie EMG
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gemäß Herstellerangaben: Inspektion und Wartung
• siehe unten (2)
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Inspektion und Wartung je nach Gerät entsprechend den Herstellerangaben
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Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU) wie EMG
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mindestens alle 12 Jahre: Gebrauchsfähigkeitsprüfung
• siehe unten (3)
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Prüfung der gesamten Anlage auf Funktion und insbesondere Dichtigkeit
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Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU) wie EMG
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Fragen Sie die EMG-Profis nach Ihrem individuellen Gas-Wartungs-Angebot, nehmen Sie Kontakt auf.
Erfahren Sie nachfolgend mehr zu den einzelnen Maßnahmen und zu Verantwortlichkeiten.
(1) Sichtkontrolle
Die jährliche Sichtkontrolle an Gas-Anlagen muss unter Anderem umfassen:
• Kontrolle der gesamten Gas-Installations-Anlage, d.h. Anschluss-, Verteil- und Steigleitungen
• Kontrolle von Gaszähler und Geräteanschlüssen
• Leitungsbefestigung
• Korrosionsschutz
• Leitungskennzeichnung
• Mauerdurchführungen
• Manipulationssicherheit
(2) Inspektion und Wartung
Die Verkehrssicherungspflicht des Gasanlagenbetreibers beinhaltet die jährliche bzw. regelmässige Geräteinspektion und Wartung laut Herstellerangaben durch ein beauftragtes Vertragsinatallations- und Wartungsunternehmen wie EMG und umfasst unter Anderem:
• Überprüfung von Heizkessel und Therme
• Reinigung von Brenner, Brennkammern, Wäremtauschern
• Überprüfung Feuerungstechnik, sicherheitstechnische Komponenten, Gasarmaturen
• Überprüfung von Heizungs-Ausdehnungsgefässen, Sicherheitsventil und Anlagendruck
• Überprüfung von Sanitär-Ausdehnungsgefässen, Sicherheitsgruppen und Armaturen
• Funktionsfähigkeit von Opferanode und Fremdstromanode (bei Bedarf)
• Heizungsregelung und regeltechnische Komponenten
• Probelauf mit Abschlussmessung und Einstellung entsprechend der überprüfungspflichtigen Werte nach BimSchV/ CO-Messung
• Wartungsprotokoll
(3) Gebrauchsfähigkeitsprüfung / Gas-Check
• Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasinstallationsanlage durch ein beauftragtes Vertragsinstallationsunternehmen (wie EMG) nach DVGW-TRGI 2008/G600 und VP 952
• Periodisch alle 12 Jahre, öffentliche Gebäude alle 10 Jahre
Grundlagen der Prüfung / rechtlicher Hintergrund:
• Seit 2008 Bestandteil der Niederdruckanschlussverordnung / allg. Bedingung für Netzanschluss und deren Nutzung, Verantwortung des Anschlussnehmers für dessen Eigentum der installierten Gasanlage
• Nach BGB § 823 kann der Betreiber einer Gasinstallationsanlage im Rahmen seiner Verkehrssicherungsplicht verantwortlich gemacht werden
• Hausverwaltungen und Vermietern obliegt darüber hinaus die Prüf- und Instandhaltungspflicht gegenüber ihren Mietern
• Rechtssicherheit gegenüber Gebäudeversicherern
Verfahren (EMG-Standard):
• Modernes eklektronisches Messverfahren (Direktmessung oder Messballon)
• Prüfung mit Erdgas unter Betriebsdruck
• Prüfung der gesamten Gasinstallationsanlage
• Digitale Dokumentatiopn der Prüf- und Messergebnisse
• Offiziell anerkanntes Prüfprotokoll nach VP 952 mit deren Rechtssicherheit (BGB/Versicherer)
Verantwortlichkeiten
Netzbetreiber/Gasversorger:
• Hausanschlussleitung bis Hauptabsperreinrichtung (Gebäudeeingang)
• Gastechnische Mietobjekte wie Gasfilter, Druckregler, Gaszähler
Eigentümer, Betreiber, Vermieter:
• Ab Hauptabsperrvorrichtung - gesamte Gasinstallationsanlage einschließlich Gasverbrauchseinrichtung (Gasheizung, Gaskochherde)
Alle Angaben ohne Gewähr.