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Heizungsförderung

Mit dem Heizungsgesetz – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. 

Die neue Bundesregierung plant eine Neufassung des GEG. Es ist noch nicht klar, wie diese aussehen wird und ob das Gesetz in seiner jetzigen Form abgeschafft wird oder nur einzelne Paragraphen geändert werden. 

Es ist also ratsam, sich jetzt über die verschiedenen Möglichkeiten der  Beheizung mit erneuerbaren Energien zu informieren und sich beraten zu  lassen. Fragen Sie uns einfach oder nutzen Sie unseren Förderrechner für einen schnellen Überblick.

1. Basis-Förderung 30 %

für Investitionskosten für alle GEG bzw. 65%-EE-konformen Heizungsanlagen in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden, z. B. Wärmepumpen, Pelletheizung, EE-Hybridheizungen.

2. Geschwindigkeits-Bonus 20 %

Das ist ein Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind) für selbst nutzende Eigentümer. 2026 und 2027 wird der Bonus um jeweils 5 % gesenkt, danach alle 2 Jahre um 3 %.

3. Einkommensabhängiger Bonus 30%

Dieser wird allen selbst nutzenden Eigentümer gewährt, die ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € haben. 

4. Wärmepumpen-Bonus 5% 

für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser oder Abwässer-wärme.

5. Höchstfördersatz 70 %

Grundförderung und Boni sind miteinander kumulierbar, werden aber bei 70 % gedeckelt. Maximale förderfähige Kosten für ein Einfamilienhaus liegen bei 30.000 € plus jeweils 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit und ab der 7. Wohneinheit jeweils 8.000 €.

Fördersumme ohne Gewähr - Entscheidungen über eine Förderung trifft allein die KfW-Bank.

Förderrechner